
Tuesday Apr 05, 2022
Gesetzesänderungen mit AGB- und Vertragsrechtsrelevanz?
Die vierte Folge von „LeXplained“ thematisiert wichtige Gesetzesänderungen mit AGB- und Vertragsrechtsrelevanz seit dem 1. Januar 2022 und mit Beginn des 28. Mai 2022. Diese betreffen sowohl Unternehmen als auch Verbraucher. Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge gelten ab dem 1. März 2022 (zumindest im B2C-Verkehr) bei Dauerschuldverhältnissen neue Laufzeit- und Kündigungsregelungen. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen bietet seit dem 1. Januar 2022 ein neues Gewährleistungsrecht für Verträge über digitale Produkte (z.B. Software) und digitale Inhalte (z.B. Netflix). Wichtig im B2B-Verkehr sind hierbei die Regelungen zum Regress in der Lieferkette bei Vertriebspartnern. Das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags hat mit Beginn des Jahres 2022 einen neuen (verschärften) Sachmangelbegriff des § 434 BGB hervorgebracht. Zum 28. Mai 2022 findet die Umsetzung der sogenannten Omnibusrichtlinie in Deutschland Beachtung. Damit einhergehen insbesondere neue Regeln und Informationspflichten bzgl. Preisermäßigungen, Kundenrezensionen, personalisierter Preise und der Widerrufsbelehrung. Infolge der Gesetzesänderungen besteht für Unternehmen nunmehr akuter Handlungs- und Anpassungsbedarf in Hinblick auf Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Gesprächspartnerinnen:
David Krause, LL.M. (Edinburgh)
Rechtsanwalt David Krause ist seit 2020 als Rechtsanwalt bei Hoffmann Liebs tätig. Er berät Mandaten in Fragen des nationalen und internationalen Vertragsrechts, des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie im Vertriebsrecht. Sein Schwerpunkt liegt neben der Vertragsgestaltung auch insbesondere auf der Prozessführung aus vertragsrechtlichen Themenkomplexen und dem Wettbewerbsrecht.
Felix Heckmann
Rechtsanwalt Felix Heckmann ist seit 2021 als Rechtsanwalt bei Hoffmann Liebs tätig. Im Dezernat Commercial berät er Mandanten im nationalen und internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht, im Vertriebsrecht, im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit Themen des Gewerblichen Rechtsschutzes inkl. des Wettbewerbs- und Urheberrechts.
Fragen oder Anregungen zu unserem Podcast? Dann freuen wir uns auf eine Nachricht unter podcast@hoffmannliebs.de
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