Tuesday Nov 21, 2023

Ersatzbaustoffverordnung: Wachsende Bedeutung des Recyclings von Bauabfällen!

Davon sind Partner Christian Thomas und Senior Associate Laura Imkamp überzeugt. Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist als zentraler Bestandteil der sog. Mantel-Verordnung am 1. August 2023 in Kraft getreten. Erstmals sind damit bundesweit einheitlich rechtsverbindliche Regelungen für die Herstellung, Untersuchung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke festgelegt worden. Das heißt, die EBV spielt seitdem sowohl für Betreiber von Entsorgungs- und Abfallaufbereitungsanlagen als auch für große Teile der Bauwirtschaft eine praktisch wichtige Rolle. Dies gilt für die Auftraggeber- sowie für die Auftragnehmerseite in gleicher Weise. Hierin stecken gerade bei bereits laufenden Vertragsverhältnissen, bei denen die EBV noch nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurde, erhebliche Nachtragspotentiale bzw. -risiken. Öffentliche Auftraggeber sollten hier § 132 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) im Blick behalten. Zudem ist in allen aktuellen und zukünftigen Ausschreibungen darauf zu achten, dass Leistungen anhand EBV (und nicht mehr LAGA M20) beschrieben werden.

 

Christian Thomas ist als Rechtsanwalt und Partner bei Hoffmann Liebs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen dabei im klassischen Umweltrecht sowie im öffentlichen Bau- und Planungsrecht. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in umweltrechtlichen sowie in baurechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei der Gestaltung öffentlich-rechtlicher und städtebaulicher Verträge. Ein wesentlicher Fokus seiner Beratung liegt zudem im Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht.

 

Laura Imkamp ist seit 2019 Rechtsanwältin und als Senior Associate Mitglied der Praxisgruppe Immobilien-, Bau- und Vergaberecht. Sie ist im Privaten Baurecht und Vergaberecht spezialisiert. Ihr Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Begleitung von Infrastruktur- und Bauprojekten sowie Projektentwicklungen, vornehmlich im Hoch- und Anlagenbau. Sie berät u.a. im Rahmen der Vertragsgestaltung, des Nachtragsmanagements sowie der außer- und gerichtliche Anspruchsdurchsetzung/-abwehr im Bereich Planung und Bau.

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