Tuesday Mar 01, 2022

Die Verschärfung der Pflichten nach dem Transparenzregister – Was bedeutet das für die Praxis?

Die dritte Folge von „LeXplained“ richtet sich an Geschäftsführer und Gesellschafter deutscher juristischer Personen des Privatrechts und Personengesellschaften. Mit der Einführung des Transparenzregisters im Jahr 2017 wurden neue Mitteilungspflichten für die betroffenen Unternehmen eingeführt, mit dem Ziel Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Mit Umsetzung der 5. EU-Geldwäsche Richtlinie durch das TraFinG (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz) mit Wirkung zum 1. August 2021 wurde das Geldwäschegesetz (GwG) geändert und die bestehenden Mitteilungspflichten erweitert und verschärft. In dieser Folge stellt Frau Rechtsanwältin Stork die Pflichten deutscher Gesellschaften im Rahmen des Transparenzregisters dar, erläutert welche Neuerungen seit dem 1. August 2021 in Kraft sind, wen diese insbesondere betreffen und in welcher Form Handlungsbedarf besteht.

 

Gesprächspartnerinnen:

 

Christine Stork

Rechtsanwältin Christine Stork ist seit 2021 als Rechtsanwältin bei Hoffmann Liebs tätig. Sie berät Mandaten in Fragen des Handels- und Gesellschaftsrecht, während ihr Schwerpunkt auf der rechtlichen Begleitung von nationalen wie internationalen (M&A-)Transaktionen, Joint Ventures und Großprojekten liegt.


Lisa Gallinger

Rechtsanwältin Lisa Gallinger ist seit Anfang 2021 als Associate im Immobilienrecht bei Hoffmann Liebs beschäftigt. Zuvor absolvierte sie ihr Studium an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg mit anschließendem Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf. Sie ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).

 

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