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Die 50+1-Regel im Fokus – Reformbedarf bei DFL und Profi-Clubs

Das Bundeskartellamt hat die Prüfung der 50+1-Regelung der DFL nach langer Prüfung abgeschlossen. Das Ergebnis: Die 50+1-Regelung ist grundsätzlich erlaubnisfähig. Das soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die DFL und die Vereine noch einige Hausaufgaben zu erledigen haben, um sämtliche Bedenken des Bundeskartellamts auszuräumen.

Zum Aufwärmen beleuchten Christian Wirtz und Jan Tümmers den Hintergrund der 50+1-Regelung unter Berücksichtigung ihres historischen Kontextes. Anschließend geht es um die Frage, welche Gründe geeignet sind, um die durch die 50+1-Regelung bewirkte Wettbewerbsbeschränkung zu rechtfertigen. Besprochen wir aber auch, warum die derzeitige Satzungslage und die von der DFL praktizierte Anwendung nach Ansicht des Bundeskartellamtes zur vollständigen Erlaubnisfähigkeit noch nicht ausreichen. Denn auch das Bundeskartellamt stellt fest: Geld schießt eben doch manchmal Tore.

Abschließend stellen sich Christian Wirtz und Jan Tümmers die Frage, was die Feststellungen des Bundeskartellamts in Zukunft für die DFL und für die Vereine bedeuten. Die notwendigen Anpassungen der Satzung machen dabei sicherlich nicht vor solchen Vereinen halt, die in Zukunft in die 1. und 2. Fußball-Bundesliga aufsteigen wollen…

Die Gesprächsführenden:

** Christian Wirtz **

Christian Wirtz ist seit 2025 Rechtsanwalt bei Hoffmann Liebs in Düsseldorf. Hier berät er insbesondere mittelständische Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A sowie Vereine im Bereich des Sportrechts. E-Mail-Adresse: Christian.Wirtz@hoffmannliebs.de

** Jan Tümmers **

Jan Tümmers ist ebenfalls seit 2025 Rechtsanwalt bei Hoffmann Liebs in Düsseldorf. Hier berät er insbesondere Unternehmen bei sämtlichen Fragestellungen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie im allgemeinen Zivilrecht. Darüber hinaus berät er Mandantinnen und Mandanten im Bereich des Sportrechts. E-Mail-Adresse: Jan.Tuemmers@hoffmannliebs.de

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